Leistung

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) trifft eine Aussage zum Wert der Immobilie unter Berücksichtigung der jeweiligen Zustandsmerkmale. Anlässe für ein Verkehrswertgutachten können u.a.Verkauf, Ankauf, Ehescheidung, Erbschaft oder auch Enteignung sein.

Bauschadensgutachten

Ein Schaden liegt vor, wenn es zuvor einen Mangel gab, d.h. der vereinbarte SOLL-Zustand in Form, Material oder Beschaffenheit vom IST-Zustand abweicht. Infolge des Mangels kann es sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Schaden kommen.

Beratung

Neben der Erstellung von Verkehrswertgutachten und Bauschadensgutachten berate ich Sie gern, bei Ihren Entscheidungen. Es geht mir persönlich darum, Ihnen eine gute sowie zuverlässige Unterstützung und Hilfe, bei einer oft schwierigen Entscheidung zu geben.

Professionelle Gutachten aus einer Hand

Gutachten

Allgemein ist ein Gutachten eine schriftliche Aussage eines Sachverständigen. Im Speziellen bilden hierfür Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik die Grundlage für meine Gutachten.

Honorar

Die Honorierung meiner Gutachten erfolgt in Anlehnung der Honorarrichtlinie des „Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.“.

Unterlagen

Für die Ableitung meiner Verkehrswertgutachten sind folgende Unterlagen erforderlich:
– Flurkarte
– Etagenpläne / Schnitte
– Grundbuchauszug
– Angaben zum Baujahr
– ggf. Angaben zu Rechten Dritter
– ggf. Mietverträge / Abrecnungen von Betriebskosten